Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen SatData BV

Artikel 1 – Identität des Unternehmens

Unternehmer: SatData BV Adresse: Doetinchemseweg 53, 7021 BL Zelhem, Niederlande Website: www.satdata.eu E-Mail: info@satdata.eu CoC-Nummer: 86235966 Telefon: 31850606869

SatData BV wird im Folgenden als „SatData“ oder „Lieferant“ bezeichnet. Die Vertragspartei wird als „Kunde“ bezeichnet.


Nachfolgend finden Sie die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SatData BV, basierend auf Ihrem Simhuis-Text, jedoch vollständig an SatData angepasst. Sie enthalten ein verstärktes Kopierverbot und eine strikte, fortlaufende Vertraulichkeitsverpflichtung. Wir empfehlen Ihnen, diese vor der endgültigen Veröffentlichung rechtlich prüfen zu lassen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen SatData BV

Artikel 1 – Identität des Unternehmens

  1. Unternehmer: SatData BV
  2. Adresse: Doetinchemseweg 53, 7021 BL Zelhem, Niederlande
  3. Website: www.satdata.nl
  4. E-Mail: info@satdata.nl
  5. Telefon: [wird ausgefüllt]
  6. SatData BV wird im Folgenden als „SatData“ oder „Lieferant“ bezeichnet. Die Vertragspartei wird als „Kunde“ bezeichnet.

Artikel 2 – Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Ausdrücke die folgende Bedeutung:

  • Zusätzliche Bedingungen: Bedingungen, die für die Lieferung bestimmter Produkte und/oder Dienstleistungen gelten und zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für die von SatData gelieferten Dienstleistungen und Produkte.
  • Leistungsbeschreibung: ein Anhang zum Vertrag, in dem die jeweilige Dienstleistung beschrieben wird.
  • Dienstleistungen: Elektronische Kommunikation, Datenübertragung, Konnektivität, IKT oder andere damit verbundene Dienstleistungen, die von oder im Auftrag von SatData für Kunden erbracht werden, einschließlich Satelliten- und Mobilfunkdatenverbindungen, Überwachung und Verwaltung.
  • Lieferant: SatData BV
  • Kunde: die Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt und mit der SatData einen Vertrag über die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen abgeschlossen hat, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
  • Vertrag: die in Form eines Formulars, Dokuments oder auf sonstige Weise festgehaltenen Vereinbarungen, gemäß deren Grundlage SatData dem Kunden die darin genannten Waren und/oder Dienstleistungen liefert.
  • Partei(en): Kunde oder SatData einzeln („Partei“) oder gemeinsam („Parteien“).
  • Einrichtungen: Sämtliche Kabel, Peripheriegeräte, Messgeräte oder sonstige Ausrüstung, Modems, Smartcards, SIM-Karten, eingebettete Module sowie jegliche zugehörige Benutzerdokumentation und Software, die Eigentum von SatData sind und bleiben und die von SatData an den Kunden oder zu dessen Nutzen geliefert, vermietet oder verliehen werden oder am Standort des Kunden installiert werden.
  • Öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienst: ein der Öffentlichkeit zugänglicher Dienst, der ganz oder teilweise in der Übertragung von Signalen über ein elektronisches Kommunikationsnetz besteht, sofern dieser Dienst nicht in der Verbreitung von Programmen besteht.

Artikel 3 – Anwendbarkeit und Bildung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und sonstige Rechtsbeziehungen, in denen SatData dem Kunden Waren und/oder Dienstleistungen jeglicher Art liefert, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Die Geltung etwaiger allgemeiner (Einkaufs-)Geschäftsbedingungen des Kunden und/oder Dritter wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Dokumenten gilt folgende Rangfolge: a) die Vereinbarung; b) die Leistungsbeschreibung; c) etwaige zusätzliche Bedingungen; d) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Vereinbarungen sowie deren Änderungen treten in Kraft: a) an dem Tag, an dem SatData das Angebot oder die von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung erhält; oder b) an dem Tag, an dem SatData die Anfrage des Kunden schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt hat; oder c) zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde SatData tatsächlich mit der Ausführung von Arbeiten oder der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt.

Artikel 4 – Preis und Zahlung

  1. Alle Preise und Tarife verstehen sich in Euro und exklusive Umsatzsteuer (MwSt.) sowie sonstiger von den zuständigen Behörden erhobener Abgaben, Steuern oder Gebühren. Reisezeit, Reise- und Übernachtungskosten, Überstunden und sonstige arbeitsbedingte Sonderkosten sind nicht in den Preisen und Tarifen enthalten und können separat in Rechnung gestellt werden.
  2. SatData ist berechtigt, Preise und Tarife jährlich zum 1. Juni entsprechend dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (CBS) für den vorangegangenen Zeitraum (1. Januar bis 31. Dezember) zu erhöhen. Ist der Verbraucherpreisindex des CBS in einem Jahr negativ, werden die zu diesem Zeitpunkt geltenden Preise und Tarife nicht gesenkt.
  3. SatData behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise und Tarife einmal jährlich zusätzlich zur jährlichen Preisindexierung zu erhöhen, nachdem der Kunde mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich darüber informiert wurde. Im Falle einer Preiserhöhung gemäß diesem Artikel hat der Kunde das Recht, den Vertrag ausschließlich in folgenden Fällen kostenfrei zu kündigen: a) wenn die Preiserhöhung einen öffentlichen elektronischen Kommunikationsdienst betrifft; oder b) wenn die Preiserhöhung keinen öffentlichen elektronischen Kommunikationsdienst betrifft und 5 % übersteigt.
  4. Die Preise für Waren und Dienstleistungen sind an SatData gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu entrichten, unabhängig davon, ob die Waren und/oder Dienstleistungen von Dritten geliefert werden oder werden. Die Preisliste kann bei SatData angefordert werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Gebühren der Behörde.
  5. SatData berechnet den Datenverbrauch auf Basis des internationalen SI-Systems: 1 Gigabyte (GB) = 1.000 Megabyte (MB) = 1.000.000.000 Bytes.
  6. SatData ist berechtigt, gewährte Rabatte mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn die tatsächliche Nutzung der Waren und/oder Dienstleistungen nicht dem Vertrag entspricht oder wesentlich von der üblicherweise zu erwartenden Nutzung abweicht. Aktions- oder sonstige Rabatte gelten nicht, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  7. Die von SatData bereitgestellten Daten sind für die Ermittlung der fälligen Beträge maßgeblich, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Daten unrichtig sind.
  8. SatData ist berechtigt, die Preise für Waren und/oder Dienstleistungen jährlich auf Grundlage des Verbraucherpreisindex des kanadischen Statistikamts (CBS) des vorangegangenen Kalenderjahres an die Inflation anzupassen. Das in Absatz 3 genannte Kündigungsrecht gilt nicht für Preiserhöhungen aufgrund von Inflationsanpassungen.
  9. SatData behält sich das Recht vor, seine Tarife einseitig zu ändern (beispielsweise bei behördlichen Maßnahmen oder Preisänderungen), wobei eine von SatData festzulegende Ankündigungsfrist einzuhalten ist. SatData wird den Kunden mindestens mehrere Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderung informieren und ihn, sofern gesetzlich vorgeschrieben, auf sein Recht hinweisen, den Vertrag (den betreffenden Teil) mit Wirkung zum Änderungsdatum schriftlich zu kündigen.
  10. Alle Gebühren sind ab dem Zeitpunkt fällig, an dem SatData im Rahmen der Vertragserfüllung Kosten im Namen des Kunden entstehen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
  11. SatData kann Rechnungen elektronisch (per E-Mail/online) zur Verfügung stellen. Wünscht der Kunde Papierrechnungen, kann SatData hierfür eine Gebühr erheben.
  12. Die Zahlung muss innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  13. Erfolgt die Zahlung per Lastschrift, ermächtigt der Kunde SatData hierzu. SatData sendet vor der Abbuchung eine (elektronische) Benachrichtigung. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug, und SatData ist berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich zwei Prozentpunkten sowie sämtliche außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten zu berechnen.
  14. Einwände gegen die Rechnungsbeträge müssen SatData innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert.
  15. Vorausbezahlte Festgebühren sind nicht erstattungsfähig. SatData zahlt keine Zinsen auf Vorauszahlungen.
  16. Wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei oder mehr Raten in Verzug gerät und den Restbetrag nach Mahnung nicht zahlt, werden alle verbleibenden Raten sofort fällig und zahlbar, unbeschadet der sonstigen Rechte von SatData.

Artikel 5 – Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller voneinander erhaltenen Informationen und Daten, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus der Natur der Informationen ergibt, vorbehaltlich einer gesetzlichen Offenlegungspflicht.
  2. Unter vertraulichen Informationen versteht man unter anderem technische Daten zu SatData-Hardware, Entwürfen, Zeichnungen, Prototypen, Konfigurationen, Netzwerk- und Sicherheitsarchitekturen, Preisen, Margen, Kunden- und Benutzerdaten, Protokoll- und Messdaten sowie sonstige Dokumentationen, die nicht öffentlich zugänglich sind.
  3. Der Kunde darf die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und nicht für andere Zwecke verwenden.
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sein Personal und von ihm beauftragte Dritte zur Vertraulichkeit und gewährleistet deren Einhaltung.
  5. Die Geheimhaltungspflicht gilt sowohl während der Laufzeit des Vertrags als auch auf unbestimmte Zeit nach dessen Beendigung, solange die Informationen nicht ohne Verstoß gegen diese Bestimmung allgemein bekannt geworden sind.
  6. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung ist SatData berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und vollen Schadenersatz zu fordern, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte.

Artikel 6 – Eigentum, Risiko und Sorgfaltspflicht

  1. Das Risiko der Zerstörung, des Verlusts, des Diebstahls oder der Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden über.
  2. SatData behält das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Beträge durch den Kunden.
  3. Solange der Kunde das Eigentum nicht erworben hat, darf er die Ware ohne die schriftliche Zustimmung von SatData weder veräußern, verpfänden, vermieten, verleihen noch Dritten in irgendeiner Weise zugänglich machen.
  4. Das Risiko des Verlusts, Diebstahls oder der Beschädigung der Anlagen geht mit deren Installation am Standort des Kunden oder deren anderweitiger Bereitstellung auf diesen über. Der Kunde hat für einen geeigneten, trockenen und vibrationsarmen Aufstellungsort zu sorgen.
  5. Der Kunde darf Typen- und Seriennummern, Logos und andere Kennzeichnungen an den Anlagen weder entfernen noch beschädigen.
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an den Einrichtungen (einschließlich Änderungen an der Software) vorzunehmen oder diese von Dritten installieren, verlegen oder reparieren zu lassen, es sei denn, SatData erteilt hierfür zuvor eine schriftliche Genehmigung.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, SatData unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Vermögenswerte oder Einrichtungen beschlagnahmt werden oder deren Beschlagnahme droht oder wenn die Eigentumsrechte von SatData beeinträchtigt werden.
  8. SatData hat das Recht, Waren zurückzunehmen, solange das Eigentum bei SatData verbleibt. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde, der SatData die Erlaubnis erteilt, die Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Waren befinden.

Artikel 6.1 – Einstellung der Dienstleistungen bei Nichtzahlung

(Ich übernehme diese Bestimmung in vollem Umfang, mit einer Namensänderung in SatData.)

  1. SatData ist berechtigt, die Dienstleistungen ganz oder teilweise auszusetzen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Aussetzung kann ohne vorherige Benachrichtigung und mit sofortiger Wirkung erfolgen.
  2. Bei Nichtzahlung kann SatData die betreffende(n) SIM-Karte(n) oder Verbindungswege sperren und dadurch Datenverbindungen und Telekommunikationsdienste unterbrechen. Die Sperrung bleibt so lange bestehen, bis alle ausstehenden Beträge, einschließlich Zinsen und Kosten, vollständig beglichen sind.
  3. Während der Sperrfrist bleibt der Kunde zur Zahlung aller fixen periodischen Kosten und Zuschläge verpflichtet. Die Kosten für die Reaktivierung trägt der Kunde.
  4. Nach vollständiger Bezahlung wird SatData den Service innerhalb eines angemessenen Zeitraums (Richtwert: zwei Werktage) wiederaufnehmen. SatData kann hierfür Bearbeitungsgebühren erheben.
  5. Sämtliche außergerichtlichen Inkassokosten und Rechtskosten trägt der Auftraggeber.
  6. SatData haftet nicht für Schäden, die durch eine Sperrung aufgrund von Nichtzahlung entstehen.

Artikel 7 – Gewährleistung und Garantien

(Vollständig basierend auf Ihrem Text, nur der Name wurde geändert.)

  1. SatData liefert Waren und Dienstleistungen gemäß den vereinbarten technischen und/oder funktionalen Spezifikationen. SatData übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Bereitstellung der Dienstleistungen.
  2. Die Gewährleistungsfrist für Waren beträgt ein (1) Jahr ab Lieferdatum, sofern der Hersteller keine andere Frist ansetzt.
  3. Die Garantie umfasst die kostenlose Reparatur oder den Austausch von Teilen bei Material- und/oder Herstellungsfehlern. Verbrauchsmaterialien sind von der Garantie ausgeschlossen.
  4. Garantieleistungen werden grundsätzlich nur in den Niederlanden erbracht.
  5. Die Garantie erlischt unter anderem dann, wenn:
  • Reparaturen, Änderungen oder Ergänzungen an den Waren wurden von anderen Parteien als SatData ohne vorherige schriftliche Genehmigung durchgeführt;
  • Die Ware wurde unsachgemäß oder entgegen den Anweisungen verwendet oder gewartet;
  • Typen- oder Seriennummern, CE-Kennzeichnungen oder Garantiesiegel wurden entfernt oder verändert;
  • Die Defekte sind die Folge einer fehlerhaften Installation, Umwelteinflüssen, äußeren Einflüssen oder falsch platzierten Batterien.
  1. Sofern SatData Waren mit einer Herstellergarantie liefert, gelten die Bedingungen und die Garantiedauer des Herstellers.
  2. Die Garantiezeit verlängert sich durch die Durchführung von Garantiearbeiten nicht; für ausgetauschte Teile gilt eine zusätzliche Garantie von drei Monaten.
  3. Etwaige Versand- oder Anfahrtskosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Artikel 8 – Geistiges Eigentum und Verbot des Kopierens

  1. Sämtliche geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an der Software, Hardware, den Designs, der Dokumentation, den Fotografien, den Zeichnungen, den PCB-Layouts, der eingebetteten Software, den Konfigurationen und anderen Materialien, die von SatData im Rahmen der Vereinbarung geliefert oder zur Verfügung gestellt werden, stehen ausschließlich SatData oder seinen Lizenzgebern zu.
  2. Der Kunde erhält ausschließlich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die betreffenden Gegenstände und Einrichtungen innerhalb seiner eigenen Organisation für die Zwecke dieses Vertrags zu nutzen.
  3. Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SatData ausdrücklich untersagt: a) die gelieferte Hardware, Gehäuse, Elektronik, eingebettete Software oder andere Komponenten ganz oder teilweise zu kopieren, zu reproduzieren, zurückzuentwickeln, zu zerlegen, zu fälschen oder nachzubauen; b) Designs, Zeichnungen, Leiterplattenlayouts, Firmware, Konfigurationen und Dokumentationen zu duplizieren oder Dritten zugänglich zu machen; c) abgeleitete Produkte oder Varianten auf Basis von SatData-Produkten zu entwickeln, die den SatData-Produkten in technischem Design, Funktionalität oder Aussehen wesentlich ähneln; d) SatData-Produkte oder Teile davon als Referenz- oder Entwicklungsplattform für Konkurrenzprodukte zu verwenden.
  4. Ungeachtet des Artikels 5 erlischt die in diesem Artikel beschriebene Vertraulichkeit und der Schutz des geistigen Eigentums nicht mit der Beendigung des Vertrags und bleiben in vollem Umfang wirksam, solange die entsprechenden Rechte bestehen.
  5. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Artikel ist der Kunde verpflichtet, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 € pro Verstoß zu zahlen, die sich um 2.500 € für jeden Tag (oder Teil davon), an dem der Verstoß andauert, erhöht. Das Recht von SatData, vollen Schadensersatz zu fordern, wenn der tatsächliche Schaden höher ist, bleibt hiervon unberührt.
  6. SatData stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter wegen angeblicher Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums durch die von SatData gelieferten Waren frei, vorausgesetzt, der Kunde informiert SatData rechtzeitig, gestattet SatData die Abwicklung des Rechtsstreits und leistet uneingeschränkte Mitwirkung.

Artikel 9 – Lieferbedingungen und Zahlungsverzug

  1. Alle von SatData angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und stellen keinesfalls verbindliche Liefertermine dar.
  2. Das Überschreiten einer Frist führt nicht automatisch zu einem Zahlungsverzug von SatData. Sollte ein Überschreiten einer Frist absehbar sein, werden die Parteien miteinander Rücksprache halten.
  3. SatData gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde SatData eine schriftliche Verzugsanzeige zugestellt, eine angemessene Frist zur Leistungserbringung eingeräumt und SatData die Leistung innerhalb dieser Frist nicht erbracht hat.

Artikel 10 – Laufzeit und Kündigung des Vertrags

  1. Ein befristeter Vertrag wird nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert, es sei denn, der Kunde kündigt den Vertrag schriftlich mit einer Frist von einem (1) Monat vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit oder SatData kündigt ihn mit einer Frist von drei (3) Monaten.
  2. Ein unbefristeter Vertrag kann vom Kunden ohne Angabe von Gründen schriftlich mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden, es sei denn, auf Wunsch des Kunden wurde ausdrücklich eine längere Laufzeit (maximal drei Monate) vereinbart. SatData kann den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Wenn eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, kann die Kündigung erst nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit erfolgen.
  4. Kündigt der Kunde einen Service vor Ablauf der (Mindest-)Vertragslaufzeit, hat SatData Anspruch auf Zahlung der restlichen Gebühren, die bei vollständiger Erfüllung der Vertragsbedingungen fällig wären.
  5. SatData ist berechtigt, die Bereitstellung eines Dienstes mit einer Frist von mindestens drei Monaten zu beenden, wenn dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. SatData wird, soweit möglich, einen Ersatzdienst anbieten.
  6. Akzeptiert der Kunde die Ersatzleistung nicht oder steht keine Ersatzleistung zur Verfügung, so endet der Vertrag über diese Leistung an dem Tag, an dem SatData die Erbringung der Leistung einstellt.

Artikel 11 – Auflösung

  1. Neben den gesetzlichen Gründen ist SatData berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention und ohne Mahnung aufzulösen, wenn: a) der Kunde einen Antrag auf Aussetzung der Zahlungen stellt oder diese ihm gewährt wird; b) der Kunde für zahlungsunfähig erklärt wird oder ein Insolvenzantrag gestellt wird; c) ein wesentlicher Teil des Vermögens des Kunden gepfändet wird.
  2. Die Auflösung des Geschäfts entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, bereits fällige Beträge zu zahlen.

Artikel 12 – Haftung und Entschädigung

  1. Die Gesamthaftung von SatData ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den Ersatz folgender Schäden und die darin genannten Höchstbeträge beschränkt: a) Tod und Körperverletzung: maximal 2.500.000 € pro Schadensfall (eine Reihe zusammenhängender Schadensfälle gilt als ein Schadensfall); b) Schäden aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines Dienstes oder administrativer Fehler: nicht anwendbar; c) angemessene Kosten zur Schadensverhütung oder -begrenzung: nicht anwendbar. Die unter bt/mc genannten Schäden sind während der Laufzeit dieser Vereinbarung nicht anwendbar.
  2. Diese Einschränkungen gelten nicht mehr, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Geschäftsleitung von SatData zurückzuführen ist.
  3. SatData haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Datenverlust, Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, Bußgelder Dritter und verminderten Firmenwert.
  4. Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Entschädigung ist, dass der Kunde den Schaden innerhalb von drei Monaten nach dessen Eintritt schriftlich gegenüber SatData meldet.
  5. Der Kunde stellt SatData von Ansprüchen Dritter, insbesondere aus Produkthaftung, frei, die sich auf vom Kunden an Dritte gelieferte Produkte oder Systeme beziehen, in die von SatData gelieferte Artikel eingebaut wurden, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der Schaden durch diese Artikel selbst verursacht wurde.

Artikel 13 – Höhere Gewalt

  1. Keine der Parteien ist zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie aufgrund höherer Gewalt daran gehindert ist.
  2. Unter höherer Gewalt sind auch folgende Ereignisse zu verstehen: Streiks, Fabrikbesetzungen, Blockaden, Embargos, staatliche Maßnahmen, Krieg, Revolution, Terrorismus, Stromausfälle, Ausfälle elektronischer Kommunikationsleitungen, Kabelbrüche, Feuer, Explosionen, Wasserschäden, Blitzeinschläge, Naturkatastrophen, Krankheit oder Personalmangel sowie Lieferengpässe.
  3. Dauert die Situation höherer Gewalt länger als 90 Tage an, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise per Einschreiben zu kündigen, ohne dass eine Partei der anderen gegenüber zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist.

Artikel 13a bis 13d – Lokale Eingriffe und Funktionsstörungen

(Vollständig reproduziert, mit „SatData“ anstelle von „Simhuis“. Wichtig: Keine Haftung für lokale Resets/Eingriffe, Ausfallzeiten, Datenverlust usw.)

SatData ist bestrebt, eine optimale Verfügbarkeit und Funktion von SIM-Karten, Hardware und Diensten zu gewährleisten, kann jedoch keinen unterbrechungsfreien Betrieb garantieren. SatData übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Folgendes entstehen:

  • Fehlfunktionen von SIM-Karten, Hardware oder Diensten;
  • Die erwartete Bandbreite/Geschwindigkeit wurde nicht erreicht;
  • Notwendigkeit lokaler Interventionen (Neustarts usw.);
  • Hardwareprobleme, Konfigurations- oder Kompatibilitätsprobleme;
  • Wartungsarbeiten oder Ausfälle bei Netzbetreibern oder anderen externen Parteien.

Lokale Einsätze erfolgen auf Risiko und Kosten des Kunden; SatData ist nicht verpflichtet, lokale Unterstützung vor Ort zu leisten und haftet nicht für das Ausbleiben, Scheitern oder die Verzögerung solcher Einsätze.

Artikel 14 – Änderung und Erweiterung der Tätigkeiten

  1. Wenn SatData auf Wunsch oder mit Zustimmung des Kunden Arbeiten ausführt oder Dienstleistungen erbringt, die nicht unter den ursprünglichen Vertrag fallen, hat der Kunde dies gemäß den dann geltenden Tarifen oder, im Falle eines Festpreises, zu einem zusätzlich zu vereinbarenden Preis zu vergüten.
  2. SatData ist nicht verpflichtet, einer solchen Anfrage nachzukommen und kann verlangen, dass zu diesem Zweck eine separate schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
  3. Der Kunde akzeptiert, dass Änderungen oder Ergänzungen Auswirkungen auf die vereinbarten Bedingungen, Verantwortlichkeiten und Preise haben können.

Artikel 15 – DSGVO und Telekommunikationsgesetz

(Angepasst, Namen geändert.)

Die Parteien arbeiten zusammen, um die Verpflichtungen gemäß DSGVO und, im Falle von SatData, gemäß Telekommunikationsgesetz zu erfüllen. Der Kunde unterrichtet SatData unverzüglich über alle relevanten Verarbeitungsvorgänge und stellt SatData von Ansprüchen Dritter gemäß DSGVO frei. SatData kann unerwünschte Kommunikationen (Spam, Malware, Viren) blockieren. Im Falle eines längeren Netzausfalls eines öffentlichen elektronischen Kommunikationsdienstes kann dem Kunden gemäß Telekommunikationsgesetz eine Entschädigung zustehen.

Artikel 16 – JA

SatData stellt dem Kunden eine SIM-Karte oder eSIM sowie die zugehörigen Sicherheitscodes zur Verfügung. Kosten für die Entsperrung oder den Austausch trägt der Kunde. Während der Sperrung zahlt der Kunde weiterhin die festgelegten periodischen Gebühren.

Artikel 17 – Schlussbestimmungen

  1. Für diese Vereinbarung gilt niederländisches Recht.
  2. Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, unterliegen ausschließlich der Zuständigkeit des Gerichts in Zutphen.
  3. SatData ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und seine Dienstleistungen zu ändern. Soweit sich die Änderungen auf einen öffentlichen elektronischen Kommunikationsdienst beziehen, gilt Artikel 7.2 des Telekommunikationsgesetzes.
  4. Die von SatData gewährten Nutzungsrechte sind streng persönlich; der Kunde darf sie nicht an Dritte verkaufen oder ihnen zugänglich machen, es sei denn, dies wurde schriftlich anders vereinbart.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und behalten ihre volle Gültigkeit. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Zweck und der Absicht der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.



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